Mitteilung JGHV für Verbandsrichter
Der JGHV teilt mit:
Leider fehlt noch von einer ganzen Reihe von Verbandsrichtern die Datenschutzerklärung auf Formblatt 59. Seit 23.Januar 2019 ist auf der elektronischen Richterliste auch ohne Zuhilfenahme einer Sortierfunktion bei jedem einzelnen Verbandsrichter der Status sichtbar.
Verbandsrichter, die nun, trotz wiederholter Aufforderung, ihre Datenschutzerklärung bis nunmehr 10.02.2019 (Posteingang bei der JGHV-Geschäftsstelle) nicht abgeben, werden mit Wirkung vom 10.03.2019 ruhend gestellt und im Jagdgebrauchshund veröffentlicht. Eine Tätigkeit als VR ist erst nach einer Veröffentlichung als „ruhend aufgehoben“ ebenfalls im Jagdgebrauchshund wieder möglich. Grundlage ist die Ordnung für das Verbandsrichterwesen (OfdVRW). Säumige Verbandsrichter werden daher dringend aufgefordert, die Datenschutzerklärung abzugeben.