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Zuchtplan z. Eindämmung v. Erbkrankheiten

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Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheiten beim Jagd-Teckel

      1. Allgemeines
        Teckel gehören zu den Hunderassen, bei denen Erbkrankheiten auftreten können. Bei verschiedenen Defekten ist die Erblichkeit zweifelsfrei nachgewiesen. Die zu bekämpfenden Erbkrankheiten werden in der Anlage zu diesem Zuchtplan erfasst. Über die Aufnahme eines erblichen Defektes entscheidet die Zuchtkommission mit einfacher Mehrheit nach wissenschaftlich veterinärmedizinischer Beratung. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Eindämmung von Erbkrankheiten werden für den VJT gemäß Ziffer 3.1 der Zuchtordnung des VJT, in Verbindung mit § 1.7 der Rahmenzuchtordnung des VDH sowie § 11 b Tierschutzgesetz, verbindlich festgelegt.
      2. Bestimmung des Erbfehlerrisikos (Zuchtwertschätzung)
        Der VJT bedient sich zur Berechnung des Erbfehlerrisikos einer anerkannten Zuchtwertschätzung, die das Risiko für die Vererbung von Krankheiten beschreibt. Derzeit wird das Verfahren BLUP (Best Linear Unbiased Prediction), unter Einbeziehung der Informationen von allen Verwandten, als das beste verfügbare Verfahren angesehen. Die Zuchtwertzahlen sind so zu transformieren, dass sie einen Mittelwert von 100 und eine Standardabweichung von 10 Punkten haben.
      3. Informationen
        Alle bisher bekannt gewordenen Erkrankungsfälle dienen als Informationen für die Risikoberechnung. Die Tierärzte überprüfen die Identität der Hunde.
      4. Zeitpunkt der Berechnung/Information
        Die Zuchtwertschätzung wird nach Möglichkeit sofort nach dem Bekannt werden eines neuen Falls einer erblichen Erkrankung aktualisiert. Die aktuellen Daten sind den Züchtern zugänglich zu machen. Zu Anfang eines jeden Quartals sind die Listen an die Mitglieder der Zuchtkommission sowie an die Landeszuchtwarte zu verschicken. Die darin aufgeführten Zuchtwerte sind verbindlich für die Auflagen, die sich aus diesem Zuchtplan ergeben.
      5. Auflagen
        Von der Zucht ausgeschlossen sind erkrankte Hunde bei Vorliegen folgender Erbkrankheiten:

        + Generalisierte progressive Retina-Atrophie
        + Teckellähme
        + Kongenitale Katarakt

        Hunde, die nach der Zuchtordnung des VJT zur Zucht zugelassen sind, dürfen nur zu Paarungen eingesetzt werden, wenn das sich daraus für die Welpen ergebende Risiko für eine Erbkrankheit einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Dieser Wert ergibt sich aus dem Mittel der Zuchtwertzahlen der beiden Paarungspartner. Es wird empfohlen, möglichst geringere Werte anzustreben.

        Der Züchter muss sich vor dem Belegen der Hündin beim zuständigen Zuchtwart über die Zulässigkeit der Paarung bezüglich genetischer Erkrankungen informieren.

      6. Verstöße
        Verstöße gegen die Auflagen des Zuchtplanes werden als Verstöße gegen die Zuchtordnung geahndet.
      7. Gewährleistung der Züchter
        Zusammen mit der Ahnentafel erhält der Welpenkäufer eine Gewährleistungszusage bezüglich genetischer Erkrankungen des Welpen. Zur Abdeckung des unkalkulierbaren Restrisikos ist vom VJT eine Solidarkasse zu organisieren, aus der Besitzer von erkrankten Hunden eine einmalige Beihilfe zur veterinärmedizinischen Behandlung oder Neubeschaffung eines Welpen erhalten.
      8. Gültigkeit
        Die Bestimmungen dieses Zuchtplanes treten am 1. Mai 1995 in Kraft. Die Zuchtkommission des VJT ist unter Einbeziehung wissenschaftlich tierärztlicher Beratung berechtigt, die Bestimmungen des Zuchtplanes den gegebenen Verhältnissen und aktuellen Erkenntnissen anzupassen.

    Aufgestellt und beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 30. April 1995 in 08265 Erlbach/Sachsen

    Ergänzt nach Beschluss der Mitgliederversammlung 2007 am 28. April 2007 in 04600 Altenburg/Thüringen
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