Der Teckel als Jagdhund
Trotz seiner Zugehörigkeit zu den Erdhunden beschränkt sich die Einsatzfähigkeit des Teckels bei weitem nicht alleine auf die Bodenjagd auf Fuchs und Dachs.
Als spurlauter und spurwilliger Jäger ist er ein ausgezeichneter Stöberhund für die laute Jagd. Hierbei unterstützt ihn seine hervorragende Nase, die auch Grundlage seiner besonderen Eignung für die Arbeit auf der Wundfährte ist.
Gut und konsequent abgeführt ist der Teckel ein angenehmer und aufmerksamer Begleiter bei Pirsch und Ansitz.
Seine Jagdpassion läßt ihn auch geflügelte Enten aus tiefem Wasser und das geschossene Kanin aus dichtem Dornendickicht bringen. Jedoch sind dies schon Grenzbereiche seiner Leistungsfähigkeit, wie auch sein Einsatz auf der Wundfährte noch flüchtigen, nur angeschweißten Hochwildes, seine Grenzen hat. Hier ist es ein Gebot der Waidgerechtigkeit, den firmen Spezialisten zum Einsatz zu bringen.
Der Verein für Jagd-Teckel e.V. (VJT)
In einer Zeit, in der die Reviere kleiner und die Jagdmöglichkeiten für den Einzelnen immer geringer werden, kommt somit dem Jagdteckel als kleinstem Jagdgebrauchshund ständig wachsende Bedeutung zu.
Um der Jägerschaft brauchbare Teckel zur Verfügung zu stellen, die waidgerechtes Jagen ermöglichen und damit der Jagd und dem Wild dienen sowie um dem immer größer werdenden Einfluß der reinen Schönheitszüchter auf die Jagdhundrasse Teckel entgegen zu wirken, wurde am 16.09.1989 in der „Loosenau“ in Wermelskirchen von Jägern aus dem gesamten Bundesgebiet der Verein für Jagd-Teckel e.V. (VJT) gegründet.
Die Wiedervereinigung brachte es mit sich, daß sich die beiden „jagdlichen Teckelvereine“ aus den neuen und den alten Bundesländern anläßlich einer Gründungsversammlung am 27.04.1991 in Wulmersreuth bei Hof an der Saale vorbehaltlos vereinigten. Durch diesen Zusammenschluß erhöhte sich die Mitgliederzahl von zunächst 17 Gründungsmitgliedern im Westen auf mittlerweile über 1000 Mitglieder, mit steigender Tendenz bei der deutschen Jägerschaft.
Der VJT ist Mitglied im „Jagdgebrauchshundverband“ (JGHV) und strebt die Aufnahme in den „Verband für das Deutsche Hundewesen“ (VDH) an.
Der VJT handelt nach den Satzungen und Ordnungen des JGHV mit dem Ziel, durch die Erhaltung und Förderung des Teckels als kleiner, vielseitiger Jagdhund, dem Jäger einen gesunden, leistungsstarken und wesensfesten Teckel an die Hand zu geben bzw. die Zucht mit eben solchen Elterntieren auf breiter jagdlicher Basis und Tradition zu erhalten. Das Internationale Zuchtreglement der FCI und die Zuchtordnung des VDH sind für alle Mitglieder des VJT verbindlich.
Der Einsatz im Jagdbetrieb erfordert eine konsequente Einarbeitung. Zum Nachweis des Erlernten sind Prüfungen unter besonderer Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes und des Jagdrechts sowie der Beachtung der eigentlichen jagdrechtlichen Vorschriften erforderlich, auf denen Teckel unter möglichst einheitlichen Bedingungen und unter straffen Beurteilungsrichtlinien ihr Können praxisnah unter Beweis zu stellen haben.
Die Formbewertung des VJT ist keine Zuchtschau mit Preisen und Pokalen sondern dient alleine der Zuchtwertermittlung von zur Zucht vorgesehenen Teckeln bzw. der Kontrolle der Nachkommenschaft von durchgeführten Verpaarungen.
Kommerzielle Vermehrungszucht sowie einseitige Merkmalszucht, ausgerichtet auf Schönheit und Mode werden daher vom VJT für die Jagdhundrasse Teckel abgelehnt.
Die Zucht wird wissenschaftlich durch den TG-Verlag Beuing GmbH Gießen betreut. Die vorgeschriebenen Augenuntersuchungen auf erbliche Augenerkrankungen vor einer Zuchtzulassung müssen entweder von einem Fachtierarzt „Veterinärophthalmologie“ oder von einem vom Dortmunder Kreis (DOK) anerkannten Tierarzt durchgeführt werden.
Die Züchter des VJT bieten eine Gewährleistung für von ihnen gezüchtete Hunde, wenn trotz der durch die Zuchtordnung gegebenen Vorsicht Tiere an den im Zuchtplan des VJT aufgeführten genetischen Defekten erkranken. Sie bedienen sich dazu einer Solidarkasse.
Der VJT unterhält eine jagdliche Beistandskasse und gewährt daraus seinen Mitgliedern eine finanzielle Beihilfe wegen eines während der befugten Jagdausübung, der Junghundausbildung bis zum Alter von drei Jahren oder der Teilnahme an einer Prüfung eingetretenen Jagdunfalls, der den Tod, die Nottötung oder die tierärztliche Behandlung eines Teckels zur Folge hat.
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