Die Jagdgebrauchshundkommission hat folgende Beschlüsse für die anstehenden Prüfungen gefasst:

Die Coronakrise hat unser Prüfungswesen für die ersten Monate quasi lahm gelegt. Die Herbstprüfungen sind derzeit nicht gefährdet, aber es gibt z.T. organisatorisch Schwierigkeiten, die ausgefallenen Prüfungen nachzuholen. Um den Hundeführer*innen, aber auch den AG/ LAG eine möglichst optimale Prüfungssaison zu ermöglichen, hat die Jagdgebrauchshundkommission folgende Beschlüsse gefasst:

1. Aufgrund der derzeitigen Situation wird den Hundeführer*innen die Möglichkeit eingeräumt, eine Anlagenprüfung, die in diesem Jahr begonnen wurde, bis zum 30.04.2021 abzuschließen. Das gilt auch für Hunde, die dieses Jahr den 36. Monat vollendet haben und damit die Altersgrenze überschritten haben.

2. Entgegen der Regelung von 4. Abs. 4 PO besteht für die Hundeführer*innen befristet bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit, eine Anlagenprüfung oder Teilfächer einer Anlagenprüfung und die Eignungsprüfung mit ihrem Hund an einem Tag abzulegen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass es möglich ist, die SF und Hasenspur bei den Terriern im Rahmen einer „Junghundeprüfung“ mitzumachen, soweit nach unserer PO für die Teckel gerichtet wird. Die Terrier haben sicherlich das gleiche Problem wie wir und so könnte sich mancherorts eine Zusammenarbeit anbieten.

Dr. Bettina Weinreich
Vorsitzende Jagdgebrauchshundekommission