TOP 10 - Anträge
hand-lung der LAG-Vorsitzenden bzgl. des Zugriffs auf die Mitgliederdatenbank wieder
herstellen, indem entweder auch den anderen LAG-Vorsitzenden nur regelmäßig schriftliche
Daten über ihre LAG-Mitglieder bereit gestellt werden (wie LAG-Vorsitzende BB) oder
alle LAG-Vorsitzenden wieder uneingeschränkten Online-Datenbankzugang erhalten.
Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen
Ja-Stimmen: 204 Nein-Stimmen: 434 Enthaltungen: 73
Der Adhoc-Antrag 2 ist damit abgelehnt.
TOP 10: Anträge zur Mitgliederversammlung 2016
Antrag 1 - Antragsteller: Dr. Bettina Weinreich
Es wird beantragt, § 2 der Richterordnung wie folgt zu ändern:
§ 2 Abs. 2 wird § 2 Abs. 1.
§ 2 Abs. 2 (neu) wird wie folgt gefasst:
„Als Verbandsrichter kann beim JGHV registriert bzw. ernannt werden, wer
• mindestens drei Jahre Mitglied im VJT ist;
• mindestens über 36 Monate im Besitz eines gültigen, gelösten Jagdscheines einschließlich
13
Jugendjagdscheines ist;
• innerhalb der letzten 48 Monate einen oder mehrere selbst ausgebildete Jagdteckel
auf je einer Anlagen-, Eignungs- und Gebrauchsprüfung des VJT oder vergleichbaren
vom VJT oder JGHV anerkannten Prüfung erfolgreich geführt hat. Ein bereits
von einem anderen Führer auf einer Prüfung erfolgreich geführter Jagdteckel gilt als
nicht selbst ausgebildet.
• Bezieher des Verbandsorgans des JGHV „Der Jagdgebrauchshund“ ist;
• innerhalb der letzten 3 Jahre an einem Seminar „Einführung in das Prüfungs-, Richter
und Jagdgebrauchshundwesen“ gemäß der vom JGHV vorgegebenen Richtlinien
teilgenommen hat.“
Abs. 3 (neu) wird wie folgt gefasst:
„Als Zuchtrichteranwärter kann ernannt werden, wer
• mindestens zwei Jahre Mitglied im VJT ist;
• mindestens über 36 Monate im Besitz eines gültigen, gelösten Jagdscheines einschließlich
Jugendjagdscheines ist;
• mindestens einen selbst ausgebildeten Jagdteckel auf einer Anlagen-, Eignungs-
und Gebrauchsprüfung sowie einer Zuchtschau des VJT oder vergleichbaren vom
VJT oder JGHV anerkannten Prüfung erfolgreich geführt hat.“
• Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen,
Ja-Stimmen: 614 Nein-Stimmen: 97 Enthaltungen: 0
Der Antrag ist aufgrund der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen.
Antrag 2 - Antragsteller: Dr. Bettina Weinreich
Es wird beantragt, § 4 Abs. 6 Richterordnung um folgenden Punkt c) zu erweitern:
„c) zweimal an einer Wurfabnahme teilgenommen haben.“
Abstimmungsergebnis: 711 abgegebene Stimmen,
Ja-Stimmen: 544 Nein-Stimmen: 139 Enthaltungen: 28
Der Antrag ist aufgrund der abgegebenen gültigen Stimmen angenommen.
Fortsetzung auf S. 24