Anträge zur Mitgliederversammlung 2021
Antrag 5 - Antragsteller: Jagdgebrauchshundkommission
Es wird beantragt, unter Punkt 3.4 Abs. 2 den Satz 1 PO („Einzeln absolvierte
Prüfungsfächer…“) wie folgt zu ändern:
„Einzeln absolvierte Prüfungsfächer einer Anlagenprüfung sind nach Absolvierung
aller Fächer bis zum 30.09. des folgenden Kalenderjahres zu übernehmen
und in einem abschließenden Prüfungsbericht zusammenzufassen; für einzeln
absolvierte Prüfungsfächer einer Gebrauchsprüfung gilt gleiches innerhalb eines
Kalenderjahres.“
Begründung:
Diese Änderung ergibt sich bei der Änderung von Punkt 4 Abs. 3 S. 2 der PO (Antrag Nr. 4).
Antrag 6 - Antragsteller: Jagdgebrauchshundkommission
Es wird beantragt, unter Punkt 3.4 Abs. 2 den Satz 2 PO („Sie sind in das
Bewertungsblatt…“) ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Nach Punkt 3.3 Abs. 3 PO ist der Prüfungsleiter dafür verantwortlich, dass die Eintragungen in
die Ahnentafel bei allen zur Prüfung angetretenen Hunden erfolgt. So verlangt es auch der JGHV.
Davon sollte nicht abgewichen werden, da nur die Eintragung in die Ahnentafel deutlich macht,
welche Prüfungen der Hund bereits abgelegt hat, und damit vor Missbrauch des Wiederholungsrechts
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schützt.
Antrag 7 - Antragsteller: Jagdgebrauchshundkommission
Es wird beantragt, unter Punkt 3.4 die Absätze 4 und 5 PO („Liegt der Bericht…
& „Das Recht …“) ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Es liegt in der Verantwortung der Prüfungsleiter alle Prüfungen richtig, vollständig und zeitnah zu
melden. Er trägt insofern auch die Verantwortung. Es ist nicht erkennbar, inwieweit eine Sanktionierung
die ausrichtende Arbeitsgruppe treffen muss, zumal sie diese an den Rand der Existenzgefährdung
bringen kann. Sofern ein Schaden durch fehlende oder zu späte Berichterstattung entstehen
sollte, muss dafür der Prüfungsleiter einstehen.
Antrag 8 - Antragsteller: Jagdgebrauchshundkommission
Es wird beantragt, unter Punkt 3.1. Abs. 1 S. 2 PO („Für die Vergabe…“) wie
folgt zu ändern:
„Für die Vergabe eines I. bis III. Preises müssen in allen Prüfungsfächern der
jeweiligen Leistungsprüfung folgende Noten erreicht werden:“
Begründung:
Es bestehen immer wieder Missverständnisse über das Verhältnis von AKZ und Preisen. Nur in Leistungsprüfungen
werden den Noten entsprechend Preise zugeordnet; in der Anlagenprüfung geht es
um die Überprüfung zuchtrelevanter und rassetypischer Anlagen junger Hunde.