Anträge zur Mitgliederversammlung 2018
Antrag 11 - Antragsteller: Der Geschäftsführende Vorstand
Es wird beantragt, bei § 13 Abs. 3 der Satzung den letzten Satz zu streichen.
Begründung:
Streichungen ergeben sich durch die Änderung in § 9 der Satzung.
Antrag 12 - Antragsteller: 1. Vorsitzende
Es wird beantragt, § 18 der Satzung wie folgt zu ändern:
Es wird ein neuer Satz 3 eingefügt:
„Bei Auflösung oder Aufhebung der Arbeitsgruppe oder der Landesarbeitsgruppe
sowie bei Wegfall des etwaigen gemeinnützigen Zweckes wird das Vereinsvermögen
dem Hauptverein (Verein für Jagd-Teckel e.V.) übereignet.“
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Auflösung von Arbeitsgemeinschaften entstanden Überlegungen, die
Vermögen der AGs, die u.a. durch Zuwendungen des VJT gefördert wurden, in einen anderen Verein
mitzunehmen. Zukünftig sollte gewährleistet sein, dass etwaige Vereinsvermögen von LAG/ AG bei
deren Auflösung dem VJT erhalten bleiben.
Hinweis: Die Anträge zur Satzungsänderung werden inhaltlich abschließend
noch einmal auf der EVS vor der MV diskutiert.
Liebe Mitglieder,
nach meiner über 25jährigen Zugehörigkeit mache ich mir so meine Gedanken über die
Zukunft des VJT und erlaube mir ein paar kritische Punkte aufzuwerfen:
2014 wurden der letzte Kurzhaar- und 2015 der letzte Langhaarwurf gezogen und zur
Zeit stehen keine zuchtfähigen Hündinnen zur Verfügung, so dass auch im Jahr 2018
kaum mit Würfen zu rechnen ist. In der Rauhhaarzucht, welche ganz gut läuft und bei
der genügend OI-freies Genmaterial zur Verfügung steht, setzt man immer noch einseitig
belastete Hunde zur Zucht ein und prompt erlangt man weitere OI-Genträger! Was ist
denn aus den Zielen der Gründerväter geworden, die man sich seinerzeit auf die Fahne
geschreiben hatte, nämlich gesunde, brauchbare Jagteckel aller Haarschläge zu züchten,
um diesen den Jägern zur Verfügung zu stellen.
Vielleicht werden diese Zeilen wohl verstanden und es wird gehandelt.
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Mit Teckelheil
Euer Günther Wörsdörfer
Leserbrief