Anträge zur Mitgliederversammlung 2018
II.2 Gebrauchsprüfung
Die gesamte Arbeitszeit beträgt längstens 17 Minuten (längstens 5 Min. zum
Finden, 5 Min. Vorliegearbeit, 2 Min. ohne Sperre, längstens 5 Min. mit gezogenem
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Sprungkorbschieber).
Die jeweiligen Bewertungstabellen sind entsprechend dem Antrag zu ändern.
Begründung:
Aufgrund dessen, dass der Fuchs in unser eigentlichen Schliefanlage in Reiste von Tierschützern
laufen gelassen wurde und wir zur Schliefanlage nach Werl ausweichen mussten, war diese Anlage
Neuland für die Hunde. Sie konnten den Fuchs nicht in der vorgegebenen Zeit von zwei Minuten
finden und wurden danach zurückgezogen. Für meine Begriffe ist die vorgegebene Zeit zu kurz und
nicht praxisgerecht. Außerdem haben alle anderen Erdhundevereine in ihren PO’s ebenfalls eine Zeit
zum Finden, wie von mir beantragt.
Antrag 8 - Antragsteller: Der Geschäftsführende Vorstand
Es wird beantragt, den Abs. 5 des § 5 der Satzung zu streichen.
Begründung:
Unsere Satzung wird online für die Mitglieder bereitgestellt.
Antrag 9 - Antragsteller: Der Geschäftsführende Vorstand
Es wird beantragt, dem § 9 einen Abs. 2 anzufügen und Satz 1 zu Abs. 1 zu
machen:
„Mitglieder der Organe des Vereins nach Abs 1 Nr. 2-8 der Satzung dürfen nicht
zeitgleich Mitglied in weiteren Teckelzuchtvereinen sein.
Die Sitzungen dieser Organe sind grundsätzlich nicht vereinsöffentlich. Darüber
hinaus sind die Teilnehmer an Sitzungen dieser Organe über alle Vorgänge, die
über das Protokoll hinausgehen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht
zur Verschwiegenheit besteht auch nach Beendigung der Mitgliedschaft uneingeschränkt
und zeitlich unbefristet fort.“
Begründung:
Von den Mitgliedern der Organe des VJT wird erwartet, dass Sie sich inhaltlich uneingeschränkt für
die Ziele und Belange des VJT einsetzen und dies auch nach außen vertreten. Diese Erwartungshaltung
duldet keine Doppelmitgliedschaft in weiteren Teckelzuchtvereinen.
Antrag 10 - Antragsteller. Der Geschäftsführende Vorstand
Es wird beantragt, bei § 12 Abs. 4 der Satzung den letzten Satz zu streichen.
Begründung:
Streichungen ergeben sich durch die Änderung in § 9 der Satzung.