Informationen aus dem JGHV
Jagdgebrauchshundverband e.V.
- Kompetenzgruppe Bodenjagd und Schliefanlagen
Verhalten an der Schliefanlage in Zeiten der Corona - Pandemie
Grundlage für jegliche Aktivitäten an den Schliefanlagen sind die behördlichen
Vorgaben auf Bundes- und Landesebene, sowie die Allgemeinverfügungen der
Landkreise, die einer permanenten Anpassung unterliegen.
Füllen Sie die Formulare „Hunde- und Hundeführerdaten“ und
„Verhalten an der Schliefanlage in Zeiten der Corona-Pandemie“
aus.
Alle Formulare müssen mit dem eigenen Stift ausgefüllt werden.
Bringen Sie möglichst eine Kopie des Impfausweises Ihres
Hundes und Ihres gültigen Jagdscheines mit.
Übergeben Sie alle notwendigen Unterlagen nach Aufforderung
kontaktlos an den Schliefwart.
Das Schliefgeld sollte, wenn möglich, überwiesen werden.
Anderenfalls bitte unbedingt das Schliefgeld passend
dabeihaben und bezahlen.
Die individuelle Belehrung wird auf das notwendige Maß
beschränkt.
Die Belehrung findet nicht in geschlossenen Räumen statt.
Bitte warten Sie im Auto, bis Sie zur Arbeit aufgerufen werden.
Es werden keine Besucher und Begleitpersonen zugelassen.
Am Ende einer Übung erfolgen keine umfangreichen Auswertungen.
Hinweise beschränken sich im Wesentlichen auf die
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Entwicklung des Hundes.
Halten Sie den Sicherheitsabstand (2m) zu Personen ein und
tragen Sie zusätzlich(!) einen Mundschutz.
Gehen Sie bitte behutsam und vor allem verantwortungsbewusst mit dieser
Gelegenheit, Ihren Hund wieder ausbilden zu dürfen, um. Kommt es zu
Ordnungswidrigkeiten und/oder Strafanzeigen wegen Fehlverhaltens, können die
Auswirkungen, nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte
Jagdgebrauchshundesache, über die Zeit der Pandemie hinaus, fatal sein.
Die Kompetenzgruppe Bodenjagd und Schliefanlagen wünscht Ihnen Waidmannsheil
und ein gesundes Fortkommen!
Katrin Maar
Sprecherin der Kompetenzgruppe
Bodenjagd und Schliefanlagen