Informationen aus dem Vorstand
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Jagdgebrauchshundkommission
Zwingernamensschutz
Es wurde Zwingernamensschutz für
den Zwinger
„vom Galgenkopf“
ZwingerNr. 435
für:
Hans-Jürgen Ahrens
Schubertstr. 3
57413 Finnentrop
erteilt.
Es wurde des Weiteren Zwingernamensschutz
für den Zwinger
„vom Bahndamm“
ZwingerNr. 436
für:
René Braun
Zur alten Schmiede 6
17349 Lindtal
erteilt.
Die Coronakrise hat unser Prüfungswesen
für die ersten Monate quasi lahm
gelegt. Die Herbstprüfungen sind derzeit
nicht gefährdet, aber es gibt z.T.
organisatorisch Schwierigkeiten, die
ausgefallenen Prüfungen nachzuholen.
Um den Hundeführer*innen, aber
auch den AG/ LAG eine möglichst optimale
Prüfungssaison zu ermöglichen,
hat die Jagdgebrauchshundkommission
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Aufgrund der derzeitigen Situation
wird den Hundeführer*innen die Möglichkeit
eingeräumt, eine Anlagenprüfung,
die in diesem Jahr begonnen
wurde, bis zum 30.04.2021 abzuschließen.
Das gilt auch für Hunde,
die dieses Jahr den 36. Monat vollendet
haben und damit die Altersgrenze
überschritten haben.
2. Entgegen der Regelung von 4. Abs. 4
PO besteht für die Hundeführer*innen
befristet bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit,
eine Anlagenprüfung oder
Teilfächer einer Anlagenprüfung und
die Eignungsprüfung mit ihrem Hund
an einem Tag abzulegen.
Zusätzlich wird darauf hinweisen, dass es
möglich ist, die SF und Hasenspur bei den
Terriern im Rahmen einer „Junghundeprüfung“
mitzumachen, soweit nach unserer
PO für die Teckel gerichtet wird. Die Terrier
haben sicherlich das gleiche Problem wie
wir und so könnte sich mancherorts eine
Zusammenarbeit anbieten.
Dr. Bettina Weinreich
Vorsitzende
Foto: Jörg Spindler