Jagen mit Nachtsichttechnik
die Bundesländer von den waffenrechtlichen Bestimmungen nicht abweichen
können, da sie dazu keine Gesetzgebungskompetenz haben. Daher wird in vielen
jagdrechtlichen Ausnahmebestimmungen ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die waffenrechtlichen Bestimmungen unberührt bleiben und zu beachten
sind.
Bei der Änderung des Bundesjagdgesetzes ist geplant, das jagdrechtliche Verbot
von Nachtsichttechnik bundesweit zumindest in Bezug auf Schwarzwild und
invasive gebietsfremde Arten aufzuheben. Außerdem soll die waffenrechtliche
Ausnahme in § 40 Abs. 3 WaffG erweitert werden und damit künftig auch künstliche
Lichtquellen (einschließlich Infrarotaufheller) an der Waffe erlaubt werden.
Diese Änderungen werden voraussichtlich nicht vor Anfang 2022 in Kraft treten.
Solange gilt es also abzuwarten.
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Foto: Emily Weiher