
Die Impfungen unserer Jagdhunde
Tollwut ist eine tödlich verlaufende Zoonose und anzeigepflichtige Tierseuche.
Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. Der letzte Fall eines infizierten Fuchses
datiert aus dem Jahr 2006. Für den freien Verkehr innerhalb der EU müssen
Hunde gegen Tollwut geimpft sein. Geimpfte Tiere sind nach der gültigen Tollwutverordnung
nach Kontakt mit einem an Tollwut erkrankten oder verdächtigen
Tier besser gestellt. Die Fledermaustollwut und klassische Tollwut sind
epidemiologisch nahezu vollständig getrennt. Es sind nur vereinzelte Fälle der
Übertragung von Fledermaustollwut auf Wildtiere oder den Menschen bekannt.
Die Tollwutimpfung schützt den Hund. Das Virus wird durch Speichel in der Regel
durch Biss übertragen. Es wandert entlang der Nervenbahnen, infiziert das
Gehirn, vermehrt sich dort, wandert dann in die Speicheldrüsen und kann wieder
übertragen werden. Die Inkubation beträgt 2-8-24 Wochen. Der Ausbruch
erfolgt als „rasende Wut“ in Form von Erregung und Aggressivität oder „stille
Wut“ in Form von Lähmungen und verläuft immer tödlich.
Wie sollte der Hund geimpft werden?
Für die Bildung von Antikörpern und das immunologischen Gedächtnis ist eine
komplette Grundimmunisierung der Hunde entscheidend. Mütterliche Antikörper
können den Erfolg der Impfung empfindlich stören. Die Höhe der mütterlichen
Antikörper ist in der Regel von der Menge des aufgenommenen Kolostrums
(Erstmilch) für jeden einzelnen Welpen unterschiedlich. Im Alter von 12
Wochen sind diese Antikörper bei einem Großteil der Welpen aufgebraucht. Die
Phase zwischen Abbau der mütterlichen Antikörper und dem Aufbau eigener
Antikörper liegt zwischen 8. und 20. Lebenswoche und ist eine immunologisch
sensible Phase – man spricht auch von einer immunologischen Lücke, die geschlossen
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werden muss.