Page 21 - Jagd-Teckel II-2024
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Informationen des JGHV



          Der JGHV hat folgende Information zum Einsatz von Verbandsrichtern des JGHV
          auf der Brauchbarkeitsprüfung in Bayern veröffentlicht:

          Bedingt durch eine Vielzahl von Nachfragen, stellt der JGHV die rechtliche Lage
          klar:

          Durch das rechtskräftige Urteil des VG Regensburg vom 21.03.2006 wurde klar-
          gestellt, dass die Brauchbarkeitsprüfungsordnung vom 25.06.1997 (BPO) nicht
          eine vom zuständigen Ministerium rechtswirksam erlassene Verordnung im Sin-
          ne von Art. 39 BayJG iVm § 21 AVBayJG darstellt.

          •   Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung vom 25.06.1997 stellt damit keine „of-
              fizielle“  Brauchbarkeitsprüfung  des  Landes  Bayern  dar,  sondern  lediglich
              eine Prüfung eines dem JGHV angeschlossenen Vereins im Sinne von § 8
              Abs. 3 der Ordnung für das Verbandsrichterwesen.
          •   Die  Brauchbarkeitsprüfungsordnung  vom  25.06.1997  wurde  durch  die
              „Qualifizierte  Brauchbarkeitsprüfungsordnung“  (QBPO)  des  Bayerischen
              Jagdverbandes vom 02.02.2024 außer Kraft gesetzt, § 28 Abs. 2 QBPO.
          •   Da (bislang) eine vom zuständigen Ministerium wirksam erlassene Verord-
              nung zur Brauchbarkeitsprüfung nicht vorliegt, können Verbandsrichter des
              JGHV  nur  nach  der  QBPO  des  Bayerischen  Jagdverbandes  (als  ein  dem
              JGHV angeschlossener Verein) tätig werden, § 8 Abs. 3 Satz 1 der Ordnung
              für  das  Verbandsrichterwesen.  Würde  eine  Kreisgruppe  des  Bayerischen
              Jagdverbandes  eine  Brauchbarkeitsprüfung  nach  der  alten  Prüfungsord-
              nung vom 25.06.1997 (BPO) durchführen, wäre dort ein Richten durch Ver-
              bandsrichter des JGHV nicht möglich, da die Kreisgruppen in Bayern nicht
              unmittelbare Mitglieder des JGHV sind.

          Der JGHV sieht die QBPO des LJV Bayern als notwendige Weiterentwicklung
          des Tierschutzgedankens in Bayern und fordert seine Verbandsrichter auf, den
          Bayerischen Landesjagdverband bei dessen Umsetzung zu unterstützen!

                                                                      mitgeteilt von
                                                  Christian Fleischmann, Justitiar des JGHV










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