Page 9 - Jagd-Teckel I-2025
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Anträge zur Mitgliederversammlung 2025
1. Antrag der Jagdgebrauchshundkommission:
Punkt III. a der PO ist wie folgt zu ändern:
SauN (Direktvergabe) von zwei Verbandsrichtern und einem Zeugen/einem Verbands-
richteranwärter oder wenn drei Verbandsrichter die Arbeit als bestanden bewerten.
Begründung:
Ähnlich wie bei dem LZ BauN sollte eine Direktvergabe möglich sein, insbesondere dann, wenn -
wie bei einer Prüfung - drei Verbandsrichter anwesend sind.
2. Antrag der Jagdgebrauchshundkommission:
Punkt II.3 Abs. 8 PO ist wie folgt zu ergänzen:
„Ein Richter der prüfenden Richtergruppe oder der Prüfungsleiter...“
Begründung:
Da der Prüfungsleiter nach den Richtlinien des JGHV ebenfalls Verbandsrichter sein muss, muss
es ausreichen, wenn der PL die Fährten legt, unabhängig davon, ob er auch richtet oder nicht.
3. Anträge der Satzungskommission zur Anpassung der Satzung an die Forderun-
gen des VDH im Zuge der vorläufigen/endgültigen Mitgliedschaft:
§ 1 Abs 3 soll nunmehr lauten:
Der VJT ist Mitglied im
• Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) und
• im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), der …
§ 2 Abs 2 soll redaktionell wie folgt geändert werden:
Zur Erreichung des Vereinszweckes ist der Verein Mitglied im Jagdgebrauchshund-
verband e.V. (JGHV) und im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH).
Diesem Zweck dienen auch die erlassenen Ordnungen des Vereins.
§ 2 Abs 4 soll wie folgt ergänzt werden:
Dazu sind die folgenden Vereinsordnungen erlassen worden, die Bestandteil dieser
Satzung sind; hierzu gehören: Ordnung für Arbeits- und Landesarbeitsgruppen, Diszi-
plinarord-nung, Gebührenordnung, Einspruchsordnung, Prüfungs- und Zuchtordnung,
Richterordnung, Zuchtschauordnung, Zuchtrichterordnung und Zuchtrichterausbil-
dungsordnung, Formwertrichterordnung und Zuchtplan sowie die Ordnungen der Soli-
darkasse, der Jagdlichen Beistandskasse und der DNA-Bank bzw. BIO-Bank. ….
§ 31 Abs. 3 soll nunmehr lauten:
Der Verein ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH). Die
Satzungen und Ordnungen des VDH/FCI in der jeweils gültigen Fassung werden aner-
kannt.
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