Page 19 - Jagd-Teckel I-2024
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Anträge zur Mitgliederversammlung 2024

          Erbkrankheiten
                progressive Retina-Atrophie
                Teckellähme
                erbliche (hereditäre) Katarakte siehe ZO“

          Begründung:
          Damit wären wir züchterisch wieder einen Schritt weiter und würden uns nicht hinter Kongenital
          (also nicht nur die die bei der Geburt vorhandenen) verstecken. Denn dann bräuchten wir ja keine
          Augenuntersuchung alle zwei Jahre, da diese Form des Kataraktes bei der Geburt oder bis 6 Wo-
          chen danach auftritt. Falls nun viele Fälle für das Zertifikat gemeldet werden würden, könnten wir
          wieder zurückrudern, was aber laut den bisherigen Augenuntersuchungen nicht der Fall sein wird.

          Antrag 5:
          Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hinblick auf die Zuchtgebühren zu
          ändern und die Regelung „bei Wurfabnahme: gegen Kostenerstattung (durch
          den Züchter)“ durch „bei Wurfabnahme: Fahrtkostenerstattung übernimmt der
          VJT“ zu ersetzen.

          Begründung:
          Weder Züchter noch Zuchtwart können für die oftmals weiten Entfernungen zwischen beiden etwas
          und bisher hat der Zuchtwart die Kosten meistens selbst getragen.

          Antrag 6:
          Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hiblick auf die Zuchtgebühren zu
          ändern  und  die  Regelung  „bei  Zwingernamenschutz:  kostenfrei“  durch  „bei
          Zwingernamenschutz:  25.- €“ zu ersetzen.

          Begründung:
          Die Kosten für die Zwingereintragung werden von der FCI in Rechnung gestellt.
          Antrag 7:
          Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hinblick auf die Zuchtgebühren zu
          ändern und die Regelung „bei Eintragung von Welpen pro Ahnentafel: kosten-
          frei“ durch „bei Eintragung von Welpen pro Ahnentafel:  10.-€“ zu ersetzen.

          Begründung:
          Der VDH führt laut VDH Zuchtordnung in den ersten 3 Jahren der Mitgliedschaft das Zuchtbuch
          und stellt die Ahnentafeln aus. Er verlangt für die Eintragung des Wurfes eine Gebühr sowie für
          den Druck der Ahnentafeln. Die Eintragung übernimmt bis auf weiteres der Verein die Ahnentafeln
          werden zum Selbstkostenpreis dem Züchter in Rechnung gestellt.

          Antrag 8:
          Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hinblick auf die Zuchtgebühren zu
          ändern und die Regelung „bei Ausstellung von Registerpapieren: 500€“ durch

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