Page 19 - Jagd-Teckel I-2024
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Anträge zur Mitgliederversammlung 2024
Erbkrankheiten
progressive Retina-Atrophie
Teckellähme
erbliche (hereditäre) Katarakte siehe ZO“
Begründung:
Damit wären wir züchterisch wieder einen Schritt weiter und würden uns nicht hinter Kongenital
(also nicht nur die die bei der Geburt vorhandenen) verstecken. Denn dann bräuchten wir ja keine
Augenuntersuchung alle zwei Jahre, da diese Form des Kataraktes bei der Geburt oder bis 6 Wo-
chen danach auftritt. Falls nun viele Fälle für das Zertifikat gemeldet werden würden, könnten wir
wieder zurückrudern, was aber laut den bisherigen Augenuntersuchungen nicht der Fall sein wird.
Antrag 5:
Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hinblick auf die Zuchtgebühren zu
ändern und die Regelung „bei Wurfabnahme: gegen Kostenerstattung (durch
den Züchter)“ durch „bei Wurfabnahme: Fahrtkostenerstattung übernimmt der
VJT“ zu ersetzen.
Begründung:
Weder Züchter noch Zuchtwart können für die oftmals weiten Entfernungen zwischen beiden etwas
und bisher hat der Zuchtwart die Kosten meistens selbst getragen.
Antrag 6:
Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hiblick auf die Zuchtgebühren zu
ändern und die Regelung „bei Zwingernamenschutz: kostenfrei“ durch „bei
Zwingernamenschutz: 25.- €“ zu ersetzen.
Begründung:
Die Kosten für die Zwingereintragung werden von der FCI in Rechnung gestellt.
Antrag 7:
Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hinblick auf die Zuchtgebühren zu
ändern und die Regelung „bei Eintragung von Welpen pro Ahnentafel: kosten-
frei“ durch „bei Eintragung von Welpen pro Ahnentafel: 10.-€“ zu ersetzen.
Begründung:
Der VDH führt laut VDH Zuchtordnung in den ersten 3 Jahren der Mitgliedschaft das Zuchtbuch
und stellt die Ahnentafeln aus. Er verlangt für die Eintragung des Wurfes eine Gebühr sowie für
den Druck der Ahnentafeln. Die Eintragung übernimmt bis auf weiteres der Verein die Ahnentafeln
werden zum Selbstkostenpreis dem Züchter in Rechnung gestellt.
Antrag 8:
Es wird beantragt, die Gebührenordnung im Hinblick auf die Zuchtgebühren zu
ändern und die Regelung „bei Ausstellung von Registerpapieren: 500€“ durch
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