Page 18 - Jagd-Teckel I-2024
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Anträge zur Mitgliederversammlung 2024
Die Zuchtkommission stellt nachfolgende Anträge zur Änderung der
Zuchtordnung (eingereicht am 28.12.2023 – Anträge 1-4 waren we-
gen des Aufnahmeverfahrens VDH zurückgestellt worden)
Antrag 1:
Es wird beantragt,
§ 4 (2) Nr. 7. ZO wie folgt zu ändern:
„vor Zuchtverwendung von einem Tierarzt mit Zusatzbezeichnung Optahlmo-
logie auf erbliche Augenerkrankungen untersucht sein. Das Attest darf nicht
älter als 24 Monate sein.“
Begründung:
Züchter, Zuchtwart und Obmann für die Zucht könnten von einem Welpenkäufer juristisch belangt
werden, wenn Sie einen Hund mit jedwelchen erblichen Augenkrankheiten zur Zucht verwenden
und zulassen.
Antrag 2:
Es wird beantragt,
§ 4 (3) Nr. 4 ZO wie folgt zu ändern: „
Hunde mit positivem Befund auf Progressive Retinaatrophie folgend PRA und /
oder erblichem (hereditärem) Katarakt folgend Katarakt sowie Elterntiere und
direkte Abkömmlinge ersten Grades von Teckeln mit positivem Befund auf PRA
/ Katarakt (mischerbige Anlagenträger) außer unter „nicht Kongenital sonstige“
vom DOK erfasste. Diese sind bis auf weiteres zur Zucht zugelassen.“
Begründung:
Diese Änderung ist notwendig, da ansonsten jeglicher Katarakt - auch der durch Diabetes oder
Verletzungen verurdacht wurde - zum Zuchtausschluss führen würde. Nicht kongenitale sonstige
Katarakte wollen wir zur Zucht zu lassen, da sie vom DOK als nicht relevant angesehen werden.
Antrag 3:
Es wird beantragt,
die Überschrift in § 7 von „Abnahmepflicht“ in „Zuchtbewertungssystem“ zu
ändern.
Begründung:
Unter Absatz 2 Abnahmepflicht steht nur noch die Nutzung des Zuchtbewertungssystems. Deshalb
wäre es sinnvoll den Absatz von Abnahmepflicht in Zuchtbewertungssystem umzubenennen.
Antrag 4:
Es wird beantragt, den Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheiten beim
Jagdteckel unter Nr. 5 wie folgt zu ändern:
„Von der Zucht ausgeschlossen sind erkrankte Hunde bei Vorliegen folgender
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