Page 18 - Jagd-Teckel I-2024
P. 18

Anträge zur Mitgliederversammlung 2024

          Die Zuchtkommission stellt nachfolgende Anträge zur Änderung der
          Zuchtordnung (eingereicht am 28.12.2023 – Anträge 1-4 waren we-
          gen des Aufnahmeverfahrens VDH zurückgestellt worden)
          Antrag 1:
          Es wird beantragt,
          § 4 (2) Nr. 7.  ZO wie folgt zu ändern:
          „vor Zuchtverwendung von einem Tierarzt mit Zusatzbezeichnung Optahlmo-
          logie auf erbliche Augenerkrankungen untersucht sein. Das Attest darf nicht
          älter als 24 Monate sein.“

          Begründung:
          Züchter, Zuchtwart und Obmann für die Zucht könnten von einem Welpenkäufer juristisch belangt
          werden, wenn Sie einen Hund mit jedwelchen erblichen Augenkrankheiten zur Zucht verwenden
          und zulassen.

          Antrag 2:
          Es wird beantragt,
          § 4 (3) Nr. 4 ZO wie folgt zu ändern: „
          Hunde mit positivem Befund auf  Progressive Retinaatrophie folgend PRA und /
          oder erblichem (hereditärem) Katarakt  folgend Katarakt sowie Elterntiere und
          direkte Abkömmlinge ersten Grades von Teckeln mit positivem Befund auf PRA
          / Katarakt (mischerbige Anlagenträger) außer unter „nicht Kongenital sonstige“
          vom DOK erfasste. Diese sind bis auf weiteres zur Zucht zugelassen.“

          Begründung:
          Diese Änderung ist notwendig, da ansonsten jeglicher Katarakt - auch der durch Diabetes oder
          Verletzungen verurdacht wurde - zum Zuchtausschluss führen würde. Nicht kongenitale sonstige
          Katarakte wollen wir zur Zucht zu lassen, da sie vom DOK als nicht relevant angesehen werden.

          Antrag 3:
          Es wird beantragt,
          die  Überschrift  in  §  7  von  „Abnahmepflicht“  in  „Zuchtbewertungssystem“  zu
          ändern.

          Begründung:
          Unter Absatz 2 Abnahmepflicht steht nur noch die Nutzung des Zuchtbewertungssystems. Deshalb
          wäre es sinnvoll den Absatz von Abnahmepflicht in Zuchtbewertungssystem umzubenennen.
          Antrag 4:
          Es wird beantragt, den Zuchtplan zur Eindämmung der Erbkrankheiten beim
          Jagdteckel unter Nr. 5 wie folgt zu ändern:
          „Von der Zucht ausgeschlossen sind erkrankte Hunde bei Vorliegen folgender
                                           18
   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22   23