Page 11 - Jagd-Teckel II-2025
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Kurzprotokoll zur Mitgliederversammlung 2025
7.5. Obfrau für die Öffentlichkeitsarbeit
In Vertretung der Obfrau für Öffentlichkeitsarbeit bittet der Geschäftsführer um
qualifizierte Unterstützung/Beiträge einschließlich guter Fotos für den Jagdte-
ckel, den Teckelkalender und externe Jagdmedien.
7.6. Obfrau für das Richterwesen
Die Obfrau für das Richterwesen trägt zur Entwicklung des Richterwesens in
2024 vor. Bernd Hohlfeld und Marco Rottmann-Scheffel wurden zum Ver-
bandsrichter ernannt, einige Verbandsrichter ruhen oder sind aus Altersgrün-
den ausgeschieden. Wolfgang Flade (Zusatz Schweiß), Nina Filges und Robert
Domsch sind neue Verbandsrichteranwärter/innen.
Kai Steiner, Thorsten Rauth und Katharina Schmidtpeter wurden zum Form-
wertrichter ernannt, Robert Artinger, Tilo Wiese und Hubert Blim sind neue
Formwertrichteranwärter.
In 2025 sind 2 Verbandsrichterschulungen geplant.
7.7. Schatzmeister
Der Schatzmeister trägt die Mitgliederentwicklung und den Kassenbericht
2024 sowie den Haushaltsplan 2025 vor. Die Kassenbestände betrugen zum
31.12.2024
• Hauptkasse: 31.006,12 €
• Solidarkasse: 12.994,54 €
• Jagdliche Beistandskasse: 2.073,62 €
Außerdem schlägt er vor, im Herbst eine Sitzung der Zukunftskommission ein-
zuberufen, um bisherige Maßnahmen zu evaluieren und ggf. neue Maßnahmen
zur Stärkung des VJT zu entwickeln. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob
die Entschädigung von derzeit 250€ im Schadensfall aus der Solidarkasse unter
Berücksichtigung der aktuellen Gebührenordnung der Tierärzte erhöht werden
sollte.
TOP 8 & 9: Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
Herr Prof. Schilka verliest den Bericht der Kassenprüfer. Die Kassenprüfer re-
gen an über eine Erhöhung der Km-Pauschale von derzeit 0,30€/km für ehren-
amtliche Einsätze sowie eine Erhöhung der Ausschüttung aus der Solidar- und
Jagdlichen Beistandskasse nachzudenken.
Der Kassenprüfer Herr Prof. Schilka beantragt gem. § 10 (3 d) der Satzung des
VJT die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes. Die Entlastung wurde
einstimmig bei Enthaltung des Geschäftsführenden Vorstandes erteilt.
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