Page 20 - Jagd-Teckel II-2024
P. 20
Protokoll der Mitgliederversammlung 2024
7.3. Obmann für die Zucht
Der Obmann für die Zucht, Bernd Zügel, berichtet über das Zuchtgeschehen 2023 und
aktuelle Entwicklungen.
In 2023 wurden aus 21 RT-Zwingern 87 RT-Welpen und aus 3 KT-Zwingern 11 KT-
Welpen eingetragen. 37 VJT-Zwinger erhielten in 2023 die FCI-Eintragung/Schutz.
Für (Neu-)Züchter wurde das Züchterheft - zu beziehen bei den Zuchtwarten oder dem
Obmann für die Zucht - aufgelegt.
7.4. Obfrau für das Jagdgebrauchshundwesen – Bericht über das Prüfungswesen im
Jahr 2023
Die Obfrau für das Jagdgebrauchshundewesen, Prof. Dr. Bettina Weinreich, berichtet
über das Prüfungsgeschehen 2023 und aktuelle Entwicklungen sowie Überlegungen zur
Anpassung der PO, sofern es eine gemeinsame „Durchführungsordnung der Schliefen-
arbeit“ aller Erdhundevereine geben sollte, um dem gesteigerten Tierschutzgedanken
Rechnung zu tragen. In 2023 haben 121 Teckel an Prüfungen im VJT teilgenommen
(97x AP, 56x EP, 20x GP, 7x WP). 39 Leistungszeichen konnten vergeben werden (11x
BauN, 1x SauN, 8x SauG, 8x 9N).
Der neu eingeführte Wanderpokal „GP-Sieger“ wird erstmals für die herausragende
Prüfungsleistung 2023 an Grandel vom Bannenbrücker Forst, HF: Silke Weidermann
verliehen.
7.6. Obfrau für das Richterwesen
Die Obfrau für das Richterwesen, Gabi Kleinhempel, berichtet über die Entwicklung
des Richterwesens in 2023. Katharina Schmidtpeter (Bayern) und Heike Hellwich-
Klöpper (Brandenburg) wurden zu Verbandsrichtern ernannt.
7.8. Schatzmeister
Der Schatzmeister, Bernd Hohlfeld, trägt den Kassenbericht und den Haushaltsplan
2024 vor. Der aktuelle Mitgliederbestand beträgt 771 Mitglieder. Die aktuellen Bei-
standsrückstände belaufen sich auf 2.520 €. Die Kassenstände zum 31.12.2023 waren
• Hauptkasse: 20.192,28 €
• Solidarkasse: 13.577,66 €
• Beistandskasse: 156,98 €
TOP 8: Bericht der Kassenprüfer
Frau Heike Hoffmann verliest den Bericht der Kassenprüfer.
TOP 9: Entlastung des Vorstandes
Die Kassenprüferin Heike Hoffmann beantragt gem. § 10 (3 d) der Satzung des VJT die
Entlastung des Schatzmeisters und des Geschäftsführenden Vorstandes.
Die Entlastung wurde einstimmig bei Enthaltung des Geschäftsführenden Vorstandes
erteilt.
20

