
Informationen aus der Zucht
Die FCI hat hinsichtlich des Standards für Dachshunde mit Datum
vom 29.11.2019 mehrere wichtige Änderungen vorgenommen,
die ab sofort bei den Zuchtschauen beachtet werden müssen. Das
vollständige Dokument finden Sie auch auf unserer Internetseite!
Beim KURZHAAR gab es folgende Änderungen/ Ergänzungen zum
Haarkleid:
Zweifarbige : Tiefschwarz oder braun, je mit zur Grundfarbe passenden Abzeichen
(„Brand“ je dunkler desto besser, so rein wie möglich) über den Augen,
an den Seiten des Fanges und der Unterlippe, am inneren Behangrand,
an der Vorbrust, an den Innen- und Hinterseiten der Läufe, an den Pfoten,
um den Anus und von dort bis etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Unterseite
der Rute. Nase, Krallen und Ballen bei Hunden mit schwarzer Grundfarbe,
schwarz, bei Hunden mit brauner Grundfarbe, braun. Ein kleiner weißer Fleck
(bis zu 3 cm Durchmesser) ist nur an der Brust erlaubt. Sowohl ein zu stark
verbreiteter Brand als auch ein zu gering ausgeprägter ist höchst unerwünscht.
Beim Rauhhaar gab es folgende Änderungen/ Ergänzungen zum
Haarkleid:
Mehrfarbige: saufarben, braun-saufarben, schwarz-rot, braun mit Brand. Abzeichen
(„Brand“, je dunkler desto besser und so rein wie möglich) über den Augen,
an den Seiten des Fanges und der Unterlippe, am inneren Behangrand, an
der Vorbrust, an den Innen- und Hinterseiten der Läufe, an den Pfoten, um den
Anus und von dort bis etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Unterseite der Rute.
Nase, Krallen und Ballen bei saufarbenenen und schwarzroten Hunden schwarz,
bei braun-saufarbenen Hunden und braun mit Brand braun. Ein kleiner weißer
Fleck (bis zu 3 cm Durchmesser) ist nur an der Brust erlaubt. Sowohl ein zu stark
verbreiteter Brand als auch ein zu gering ausgeprägter ist höchst unerwünscht.
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