Page 22

Jagd-Teckel_I_2017

Jagd- und Waffenrecht Jagd in der Außenwirkung OLG Rostock, Urteil vom 09.09.2016, Az. 20 RR 66/16 22 Foto: Karsten Ostwald Ein unbekannter Dritter beobachtete und fotografierte, wie das Fahrzeug eines Jägers auf einer stark befahrenen Bundesstraße kurz vor einer Abzweigung fuhr. An der Anhängerkupplung des Fahrzeuges war mit einem Seil ein Rehkadaver befestigt. Das Reh war durch ein Unfallereignis in Mitleidenschaft gezogen worden und hatte schon längere Zeit am Straßenrand gelegen. Der Jäger zog den Kadaver wenige Meter bis zur nächsten Abzweigung über die Straße und verlud bzw. entsorgte es dann ordnungsgemäß. Der Nordkurier berichtete in der regionalen Ausgabe „Haff-Zeitung“ über diesen Vorfall und betitelte den den Jäger als „Rabauken-Jäger“. Der Jäger sah den Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB erfüllt und erstattete Anzeige. Dass der Jäger das Reh nicht etwa erlegt hatte, sondern mit seinem Verhalten lediglich der von dem Kadaver ausgehenden Gefahr für den Straßenverkehr begegnen wollte, stellte sich erst später heraus. Das Amtsgericht Pasewalk sah den Redakteur der Beleidigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 1000€ (20 TS). Das Landgericht Neubrandenburg, Urteil vom 05.02.2016 - 90 Ns 75/15 bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Rostock hat den Redakteur vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Nach desen Auffassung bestehen schon erhebliche Zweifel, ob der Begriff „Rabauken Jäger“ in seiner konkreten Verwendung einen strafrechtlich relevanten herabsetzenden Charakter hat. Denn es sei zu bedenken, dass der Redakteur den Begriff des „Rabauken“, der im allgemeinen Sprachgebrauch als Tadel für das ungestüme Verhalten junger Männer verwendet werde, in Bezug auf den als älteren Herren skizzierten Jäger aus Sicht des Lesers in eindeutig feuilletonistischironisierender Weise benutzt habe. Jedenfalls sei die Begriffswahl im Rahmen der Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Jägers auf der einen und der Meinungs- und Pressefreiheit auf der anderen Seite strafrechtlich nicht zu beanstanden.


Jagd-Teckel_I_2017
To see the actual publication please follow the link above