Page 8 - Jagd-Teckel II-2024
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Stellungnahme des VDH zum Tierschutzgesetz

                   5. Juni 2024
                   Das neue Tierschutzgesetz
                   Vorschläge für eine sinnvolle Reform

                   Was ist gut an der geplanten Gesetzesänderung?  Berücksichtigung von Zuchtprogrammen
                   Die Intention der Bundesregierung, das Tier-  (§ 11b Abs. 1c):
                   schutzgesetz an aktuelle wissenschaftliche und   Der Stellenwert von Zuchtprogrammen zur Be-
                   praktische Erkenntnisse anzupassen sowie Lücken   kämpfung erblicher Krankheitsmerkmale muss
                   im Vollzug des Gesetzes zu schließen, ist unter-  im Gesetz berücksichtigt bleiben. Die Anwen-
                   stützenswert. Viele der geplanten Gesetzesände-  dung von Zuchtprogrammen sollte hierbei nicht
                   rungen sind in diesem Zusammenhang sinnvoll   wie in § 21 Abs. 6d vorgesehen zeitlich befristet
                   und notwendig. Im Heimtierbereich gibt es ins-  werden. Auch in 15 Jahren wird es im Heim-
                   besondere beim illegalen Welpenhandel und der   tier- und Nutztierbereich (neue) Erbkrankheiten
                   unkontrollierten Zucht großen Regelungsbedarf.   geben, die mit geeigneten Zuchtprogrammen
                   Die geplanten Änderungen zur verstärkten Regu-  bekämpft werden müssen.
                   lierung des Online-Handels sind hier eine sinnvolle
                   Ergänzung.                    Zwangskastration (§ 11b Abs. 2):
                                                 Es muss klargestellt werden, dass die Unfrucht-
                                                 barmachung eines Tieres nur behördlich angeord-
                   Was muss verbessert werden?   net werden kann, wenn dies wirklich notwendig
                   Der VDH fordert für die geplante Reform u.a.
                   folgende Anpassungen, um eine rechtssichere,   ist. Nicht alle Heimtiere sind freilaufende Katzen,
                   wissenschaftlich fundierte und verhältnismäßige   und ihre Fortpflanzung lässt sich meist auch mit
                                                 weniger invasiven Maßnahmen verhindern. Die
                   Anwendung sicherzustellen:
                                                 einzelnen Tatbestandsmerkmale in §11b Abs. 2
                                                 machen zudem nur Sinn, wenn sie mit einem
                    Kennzeichnung und Registrierung (§ 2a Abs. 1b):
                    Um den illegalen Welpenhandel einzudämmen,   ‚und‘ verbunden werden, anstelle mit einem
                    muss eine bundeseinheitliche, verpflichtende   ‚oder‘. Ansonsten kann eine Unfruchtbarma-
                                                 chung für jeden Hund angeordnet werden, für
                    und für Hundehalter kostenfreie Kennzeich-  den es kein Zuchtprogramm gibt - unabhängig
                    nung und Registrierung von in Deutschland   davon, ob er von Erbkrankheiten betroffen ist
                    gehaltenen Hunden direkt im Gesetz festgelegt
                    werden. Die derzeit vorgesehene Verordnungs-  oder überhaupt eine Zucht geplant ist.
                    ermächtigung für das zuständige Ministerium   Zurschaustellung (§ 11b Abs. 3a)
                    stellt nicht sicher, dass die Kennzeichnungs-   Ein Verbot der Zurschaustellung für Tiere mit
                    und Registrierungspflicht umgesetzt wird.  sichtbaren Qualzuchtmerkmalen ist sinnvoll.
                                                 Überzogene Auslegungen des bereits in der
                    Merkmale für Qual- oder Defektzucht  Tierschutzhundeverordnung enthaltenen
                    (§ 11b Abs. 1a):             Ausstellungsverbots (z.B. durch die pauschale,
                    Es muss wie in der Kabinettsfassung klargestellt  undifferenzierte Forderung nach tierärztlichen
                    bleiben, dass Zuchtverbote nicht allein anhand  Gesundheitszeugnissen oder belastenden
                    anatomischer Merkmale wie Beinlänge oder  Untersuchungen wie CT oder MRT in Narkose)
                    Körpergröße ausgesprochen werden dürfen.  haben jedoch bereits zur Absage zahlreicher
                    Sind Merkmale mit Schmerzen oder Leiden für  Veranstaltungen geführt. Um unnötige
                    die betroffenen Hunde verbunden, ist ein Zucht-  Untersuchungen an gesunden Hunden zu vermei-
                    verbot sinnvoll und notwendig.  den und Ausstellungen und Hundesportveranstal-
                                                 tungen nicht unverhältnismäßig zu belasten,
                    Einzelne Merkmale müssen konkreter formu-  muss sichergestellt werden, dass die Vorschrift
                    liert werden (z. B. ‚Skeletterkrankungen‘ statt   sachgerecht und verhältnismäßig umgesetzt wird.
                    ‚Anomalien des Skelettsystems’, siehe hierzu
                    auch die ausführliche Stellungnahme des VDH:   Wie sollte aus Sicht des VDH weiter verfahren
                    https://tierschutz.vdh.de/weitere-unterlagen/  werden?
                    stellungnahmen). Insgesamt sollten Merkmale   Das Anliegen einer Reformierung des Tierschutz-
                    auf wissenschaftlichen Fakten basieren und   gesetzes ist wichtig und wird vom VDH unterstützt.
                    eine klare Abgrenzung ermöglichen, in welchen   Es sind jedoch noch Anpassungen nötig, um für
                    Fällen Zuchtverbote gerechtfertigt sind und in   Rechtsicherheit für Vollzugsbehörden, Tierärzte und
                    welchen nicht.              Hundehalter zu sorgen und eine verhältnismäßige
                                                und praxistaugliche Anwendung sicherzustellen.
                   Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.  Westfalendamm 174 · 44141 Dortmund  VDH.DE/TIERSCHUTZ
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