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Jagd-Teckel_I_2017

Informationen aus dem Vorstand Obfrau für das Richterwesen Schatzmeister Immer wieder taucht bei Ihnen als Richteranwärter die Frage auf, wie es nach Erfüllung aller Voraussetzungen weitergeht. Der Ablauf sieht wie folgt aus: 1. Sie senden mir den Richteranwärterausweis zu. Machen Sie sich 14 zur Sicherheit eine Kopie. 2. Ich sende nach Überprüfung alle Unterlagen an den JGHV. 3. Der JGHV prüft ebenfalls und veröffentlicht dann im „Der Jagdgebrauchshund“, wer zum Sachkundenachweis zugelassen wird. Lesen Sie also aufmerksam die Informationen im „Jagdgebrauchshund“! 4. Unter www.jghv.de/Service finden Sie dann das entsprechende Formular für die Anmeldung. Diese wird von Ihnen bitte selbst ausgefüllt, die entsprechende Prüfungsgebühr bezahlt und die Anmeldung zusammen mit einer Kopie des Einzahlungsbeleges an den JGHV geschickt. Ich werde erst wieder aktiv, wenn ich den Richterausweis vorliegen habe. Den Fragenkatalog VJT finden Sie auf unserer Homepage. Bitte zum Sachkundenachweis auch den Fragenkatalog des JGHV durcharbeiten (Ente usw.), da dieser ebenfalls Gegenstand der Prüfung ist! Christa Gutsmann Obfrau für das Richterwesen Liebe Mitglieder, Bitte teilen Sie mir Adressänderungen umgehend mit. Der Versand unseres „Jagdteckels“ an falsche oder alte Adressen geht ins Leere. Wir erfahren nichts davon und die Post vernichtet unser Heft ohne Hinweis - selbst wenn Sie einen Nachsendeauftrag erteilt haben! Daher möchte ich nochmals auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sie unser Vereinsheft alternativ online im pdf-Format erhalten können. Das gleiche gilt bei Änderung der Bankverbindung: jede Fehlbuchung kostet zusätzlich, egal, ob die Kontonummer nicht mehr stimmt, das Konto gerade kein Guthaben aufweist oder eine Rücklastschrift veranlasst wird! Hier noch einmal unsere Bankverbindung: IBAN DE 70 8509 0000 344 955 1000 Ihr Bernd Hohlfeld Schatzmeister


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